Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Bellmann
1.Allgemeines
Unsere Verkäufe und Lieferungen erfolgen ausschließlich auf Grund der nachstehenden Bedingungen.
Andere Bedingungen sind für uns nur bindend, wenn wir sie schriftlich vereinbart oder bestätigt haben.
Dies gilt für mündliche Nebenabreden und sonstige Erklärungen. Einkaufsbedingungen des
Bestellers wird hiermit ausdrücklich widersprochen, falls Sie uns nach der
Auftragsbestätigung erneut übermittelt, werden Kostenvoranschläge, Entwürfe, Zeichnungen
und andere Unterlagen bleiben unser Eigentum.
Sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht
oder zur Selbstanfertigung verwendet werden Verstößt der Kunde hiergegen,
sind wir berechtigt, für deren Anfertigung ein angemessenes Entgelt sowie einen etwa darüber
hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen.
Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des Vertrages.
Für diesen Fall verpflichten sich die Beteiligten, nach Möglichkeit dafür zu sorgen,
dass die unwirksamen Bestimmungen durch andere, dem erstrebten wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende,
formellgültige Bestimmungen ersetzt werden.
Eigenschaften des Liefergegenstandes gelten nur insoweit als zugesichert,
als wir die Zusicherungen ausdrücklich und schriftlich als solche erklärt haben.
2.Angebote
Unsere Angebote erfolgen in jeder Beziehung freibleibend, eine Bindung tritt erst durch eine
schriftliche Auftragsbestätigung ein.
3.Aufträge
Nehme wir eine Bestellung durch Erteilung der Auftragsbestätigung an, so ist der Inhalt der
Auftragsbestätigung maßgeblich. Weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung ab,
so ist der Besteller verpflichtet, der Auftragsbestätigung innerhalb von 2 Tagen ab dem Datum
desselben schriftlich zu widersprechen.
Macht der Besteller dies nicht, so gilt der Inhalt der Auftragsbestätigung von Ihm als genehmigt.
4.Zahlungsbedingungen
Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart worden ist, sind die vom Auftraggeber zu leistenden
Zahlungen wie folgt fällig:
Bei Auftragserteilung. ist eine Anzahlung in Höhe von 50% der Nettosumme zu leisten.
Die Restsumme ist spätestens 14Tage nach Lieferung bzw. Montage fällig.
5.Lieferzeiten
Vereinbarungen über Lieferzeit oder Lieferfristen sind nur verbindlich,
wenn sie ausdrücklich bestätigt worden sind.
Eine Lieferfrist beginnt mit der Erteilung der Auftragsbestätigung.
6.Eigentumsvorbehalt
Alle von uns gelieferten Gegenstände bleiben bis zu deren vollständiger Bezahlung,
auch Einlösung der Wechsel, unser Eigentum (Eigentumsvorbehalt). Veräußerungen, Verpfändungen,
Sicherheitsübereignungen und andere Verfügungen sind, solange der Eigentumsvorbehalt besteht,
unzulässig. Pfändungen durch Dritte sind uns sofort schriftlich unter Angabe der vollständigen
Anschrift des Pfändungsgläubigers, des Datums der Pfändung, des Versteigerungstermins, der Anschrift
und des Aktenzeichens des Gerichtsvollziehers mitzuteilen.
Die Kosten der Intervention trägt der Besteller.
7.Gewährleistung
Wir leisten Gewähr für Fehlerfreiheit und zugesicherte Eigenschaften entsprechend dem jeweiligen Stand
der Technik, ordnungsgemäße Verwendung oder Verarbeitung nach unseren Angaben vorausgesetzt.
Änderungen in der Konstruktion und/oder Ausführung, die weder die Funktionstüchtigkeit
noch den Wert des Liefergegenstandes beeinträchtigen, bleiben vorbehalten und berechtigen
zu keiner Mängelrüge. Mängelrügen sind unverzüglich ohne schuldhaftes Zögern zu erheben und sind ausgeschlossen,
wenn sie uns nicht innerhalb von 1 Woche nach Empfang der Lieferung zugegangen sind. Mängel,
die auch bei sorgfältiger Überprüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich,
spätestens 1 Woche nach Ihrer Entdeckung zu melden. Ist der gelieferte Gegenstand mit Mängeln behaftet,
die seinen Wert und/oder die Gebrauchstauglichkeit nicht nur unwesentlich beeinträchtigen
oder fehlt ihm eine zugesicherte Eigenschaft, werden wir den Mangel nach unserer Wahl
innerhalb angemessener Frist kostenlos entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beheben.
Der Kunde hat uns und unseren Bevollmächtigten dazu Zeit und Gelegenheit zu geben.
Geschieht dies nicht oder werden ohne unsere ausdrückliche Zustimmung Veränderungen oder
Reparaturen an den bemängelten Gegenstand vorgenommen, so sind wir von der Mängelhaftung befreit.
Sämtliche vertraglichen und gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren
nach Ablauf von 6 Monaten seit Lieferung, es sei den, dass herstellerseitig längere
Gewährleistungsfristen gewährt werden. Auswirkungen des durch den normalen Betrieb
hervorgehobenen natürlichen Verschleißes und Beschädigung, die auf unsachgemäße
Aufstellung/Bedienung/Verwendung/Verarbeitung oder schlecht ausgeführten Reparaturen
zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Unsere Haftung ist weiter
ausgeschlossen für Schäden, die auf Anwendung roher Gewalt und/oder übermäßiger
Beanspruchung zurückzuführen sind.
8.Rücktritt des Bestellers vom Vertrag
Tritt der Besteller von dem unterschriebenen und bestätigten Auftrag zurück und erklären
wir uns ausdrücklich damit einverstanden, so hat er uns alle entstandenen Kosten
und den entgangenen Gewinn zu erstatten.
Wir sind - vorbehaltlich des Nachweises durch den Besteller,
dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger als die Pauschale
ist - berechtigt, mindestens 20% des Kaufpreises hierfür anzusetzen.
Firma Bellmann Beethovenstr.58a 09130 Chemnitz Steuernummer 215/205/01549